Jeder, vor allem Alleinstehende, kann seine dereinstige Bestattung durch einen entsprechenden Vorsorgevertrag im Voraus regeln. Ein solcher Vertrag hat den Sinn, dass:
alle Details und Wünsche für eine dereinstige Bestattung vorab festgelegt werden,
ein Kostenvoranschlag auf der aktuellen Preisbasis und entsprechend den eigenen Vorstellungen erstellt wird.
Dadurch wird den Hinterbliebenen die nicht immer einfache Entscheidung der Bestattungsart sowie die finanzielle Sorge abgenommen.
Sprechen Sie mit uns, als dem Bestatter Ihres Vertrauens. Wir halten für Sie Informationmaterial bereit, wie zum Beispiel Auskunft über Versicherungsansprüche, Steuern im Todesfall, Erbschafts- und Testamentsfragen. Zur Absicherung von Vorsorgeverträgen bieten wir Ihnen folgende Alternativen an:
eine Sterbegeldversicherung (ohne Gesundheitsfragen und bis zum Höchstalter von 80 Jahren) über das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur
die treuhänderische Anlage von Vorsorgegeldern über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG.
Das Thema der Bestattungsvorsorge ist heute wichtiger denn je, da sich der Staat aus den bisherigen Pflichten sozialer Absicherung durch die Streichung des Sterbegeldes zurückgezogen hat.