In Ihrem Testament bestimmen Sie, was genau mit Ihrem Vermögen im Todesfall geschehen soll. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten, ein rechtskräftiges Testament zu verfassen: Dazu gehört u. a. das „eigenhändige Testament“. Es muss vom Testierenden handschriftlich (auf Papier) niedergeschrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Eine weitere Möglichkeit ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbstverständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.
Bestattungsvorsorge
Die eigenen Wünsche festhalten. Die Angehörigen entlasten.
Ein selbstbestimmtes Leben zu führen heißt auch, sich über den eigenen Abschied Gedanken zu machen. Was viele nicht wissen, mit einem Bestattungsvorsorgevertrag können Sie Ihre Vorstellungen schon heute bis ins Detail regeln: Von der Bestattungsart über den Beisetzungsort bis hin zur Auswahl von Sarg oder Urne oder konkreten Wünschen für Dekoration und Musik bei Trauerfeier und Beisetzung. Es ist beruhigend, zu wissen, dass dereinst alles vom Bestatter Ihres Vertrauens mit großer Sorgfalt und nach den eigenen Vorstellungen durchgeführt wird. Eine Entlastung sind eindeutige Regelungen auch für Angehörige, die in der Zeit der Trauer oft unsicher sind, ob sie die richtigen Entscheidungen im Sinne des Verstorbenen treffen.
Abgesichert. Auch finanziell.
Mit einer Sterbegeldversicherung oder einem Treuhandkonto haben Sie zwei Möglichkeiten, die Durchführung einer Bestattung nach Ihren Wünschen finanziell abzusichern. In der Vorsorgeberatung sprechen wir mit Ihnen über die unterschiedlichen Modalitäten, damit Sie die richtige Entscheidung treffen können. Weitere Informationen erhalten Sie auch beim Kuratorium Deutsche Bestattungskultur sowie bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG.
Wenn Sie bereits konkrete Pläne für Ihre eigene Bestattung haben, aber auch, wenn Sie sich zunächst nur ganz unverbindlich informieren möchten, rufen Sie uns einfach an. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zu einer kostenfreien Vorsorgeberatung.
Letzter Wille
Alle Optionen kennen. Das Wichtigste regeln.
An dieser Stelle haben wir allgemeine Informationen für Sie zusammengestellt. Sie ersetzen aber weder eine Rechtsberatung noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Wenn Sie eine konkrete Rechtsberatung wünschen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt oder Notar zu wenden.
Weiterführende Informationen des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz: