Bestattungsvorsorge

Die eigenen Wünsche festhalten. Die Angehörigen entlasten.

Ein selbstbestimmtes Leben zu führen heißt auch, sich über den eigenen Abschied Gedanken zu machen. Was viele nicht wissen, mit einem Bestattungsvorsorgevertrag können Sie Ihre Vorstellungen schon heute bis ins Detail regeln: Von der Bestattungsart über den Beisetzungsort bis hin zur Auswahl von Sarg oder Urne oder konkreten Wünschen für Dekoration und Musik bei Trauerfeier und Beisetzung. Es ist beruhigend, zu wissen, dass dereinst alles vom Bestatter Ihres Vertrauens mit großer Sorgfalt und nach den eigenen Vorstellungen durchgeführt wird. Eine Entlastung sind eindeutige Regelungen auch für Angehörige, die in der Zeit der Trauer oft unsicher sind, ob sie die richtigen Entscheidungen im Sinne des Verstorbenen treffen.

Abgesichert. Auch finanziell.

Vorsorgeberatung

Mit einer Sterbegeldversicherung oder einem Treuhandkonto haben Sie zwei Möglichkeiten, die Durchführung einer Bestattung nach Ihren Wünschen finanziell abzusichern. In der Vorsorgeberatung sprechen wir mit Ihnen über die unterschiedlichen Modalitäten, damit Sie die richtige Entscheidung treffen können. Weitere Informationen erhalten Sie auch beim Kuratorium Deutsche Bestattungskultur sowie bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG.

Wenn Sie bereits konkrete Pläne für Ihre eigene Bestattung haben, aber auch, wenn Sie sich zunächst nur ganz unverbindlich informieren möchten, rufen Sie uns einfach an. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zu einer kostenfreien Vorsorgeberatung.

Letzter Wille

Alle Optionen kennen. Das Wichtigste regeln.

An dieser Stelle haben wir allgemeine Informationen für Sie zusammengestellt. Sie ersetzen aber weder eine Rechts­beratung noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Wenn Sie eine konkrete Rechts­beratung wünschen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt oder Notar zu wenden.

Testament

In Ihrem Testament bestimmen Sie, was genau mit Ihrem Vermögen im Todesfall geschehen soll. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten, ein rechts­kräftiges Testament zu verfassen: Dazu gehört u. a. das „eigenhändige Testament“. Es muss vom Testierenden handschriftlich (auf Papier) nieder­ge­schrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Eine weitere Möglichkeit ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbst­ver­ständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.

Erbrecht

Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetz­geber eine Erben­reihen­folge fest: Erben erster Ordnung sind die Kinder und deren Abkömmlinge. Der Ehepartner ist neben den Erben erster Ordnung ebenfalls gesetzlicher Erbe. In einer Zugewinn­gemein­schaft erbt der Ehepartner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nach­kommen des Erblassers gibt. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.

Vorsorge­vollmacht

Mit einer Vorsorge­vollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grund­stücks­geschäfte, ist eine notarielle Vorsorge­vollmacht notwendig, für andere Vermögens­geschäfte ist zumindest eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Bei Bank­geschäften aller Art, empfiehlt sich ebenfalls eine notarielle Vollmacht, da Kredit­institute in der Praxis häufig – ob nun zu Recht oder nicht – eine solche fordern. Abschließend sollte eine Vorsorge­vollmacht immer mit einer Patienten­verfügung kombiniert werden, um auch gesund­heitliche Aspekte zu klären.

Patienten­verfügung

Mit einer Patienten­verfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen. Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhalts­punkte dafür zu geben, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Eine solche Patienten­verfügung kann mit einer (notariellen) Vorsorge­vollmacht verbunden werden, aber auch isoliert und privat­schriftlich erstellt werden.

Bestattungs­vorsorge­vertrag

In einem Vorsorgevertrag können Sie von der Bestattungsart über den Ort der Beisetzung und das Sarg- und / oder Urnenmodell bis zum Ablauf der Trauerfeier viele individuelle Details festhalten. Wichtig: Ihre Angehörigen müssen von diesem Vertrag Kenntnis haben! Mit einem Vorsorgevertrag entlasten Sie Ihre Angehörigen aber nicht nur emotional. Er bietet Ihrer Familie auch finanzielle Absicherung, denn Sie können ihn mit einer Einmalzahlung auf ein Treuhandkonto oder einer regelmäßigen oder einmaligen Zahlung in eine Sterbegeldversicherung kombinieren. In einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie gerne näher über dieses Thema.

Weiterführende Informationen des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz: